Der Angriff des Tarifkartells Drucken

BDA und DGB wollen an die Koalitionsfreiheit
Mit einer gemeinsamen Gesetzesinitiative wollen Arbeitgeber (BDA) und der DGB als Interessenwalter der traditionellen Großgewerkschaften den von der Rechtsprechung völlig zu Recht in Frage gestellten Grundsatz der Tarifeinheit retten und so lästige und erfolgreichere Konkurrenten aus dem Lager der Sparten- und Fachgewerkschaften loswerden. Wenn sich in einem Betrieb mehrere Tarifverträge überschneiden, soll nach ihren Vorstellungen zukünftig nur der Tarifvertrag mit der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten beziehungsweise Anwendung finden. Die anderen im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sollen dann mit unter dessen Friedenspflicht fallen. So wolle man eine Zersplitterung der Tariflandschaft verhindern und einen Eckpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft stützen, so die salbungsvollen Worte der Herren Hundt (Arbeitgeberpräsident) und Sommer (DGB-Vorsitzender). Eine Idee, die wir in ganz ähnlicher Form vor nicht allzu langer Zeit auch schon von Herrn Lauer, Arbeitsdirektor der Deutsche Lufthansa, gehört haben, und die der BDA und der DGB nach eigenen Angaben bereits mit der Bundeskanzlerin und anderen Politikern verschiedener Fraktionen mit angeblich positiver Resonanz weitgehend vorbesprochen haben.

Doch in Wahrheit handelt es sich hier um einen Angriff auf den Gewerkschafts- und Tarifpluralismus und damit gegen die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit, denn von einer Zersplitterung der Tariflandschaft in Deutschland oder gar einer Gefährdung für die Soziale Marktwirtschaft kann objektiv überhaupt keine Rede sein, auch wenn die Arbeitgeber und die DGB-Gewerkschaften dies seit Jahren gemeinsam herbeizureden versuchen. Übrigens auch nicht im Lufthansa-Konzern, denn die Anwesenheit von mehreren Gewerkschaften für verschiedene Berufsgruppen im Unternehmen führt weder zu unlösbaren rechtlichen oder tatsächlichen Problemen, noch zwingend zu einer höheren Streikhäufigkeit. Letzteres jedenfalls dann nicht, wenn die traditionellen Großgewerkschaften ihrer Rolle als Interessenvertretung der Arbeitnehmer ausreichend entsprechen. Was offensichtlich nicht überall der Fall war und ist. Man weiß sich schlicht nicht anders gegen die in allen Bereichen neu entstehenden Fachgewerkschaften zu wehren, als mit dem jetzigen Hilferuf nach den Gesetzgeber, ist diesen im fairen und auf die Sacharbeit bezogenen Konkurrenzkampf nicht gewachsen. Und die Arbeitgeber wollen den Fachgewerkschaften ihre ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Streikmöglichkeit möglichst eingeschränkt oder noch besser verhindert wissen. Die Tarifeinheit sei unverzichtbar, weil wir uns nicht mehrfach und dauernd Tarifkonflikte in den Betrieben leisten können, so Arbeitgeberpräsident Hundt. Was er nicht dazu sagt ist, dass die Arbeitgeber natürlich ein Interesse an einem möglichst niedrigen Lohnniveau und einer höheren Produktivität auf Kosten der Mitarbeiter haben. Ziele, die mit den DGB-Gewerkschaften am Tariftisch wohl leichter zu erreichen sind. Und so kommt es aufgrund der mal wieder identischen Interessenlage der beiden Platzhirsche der deutschen Tariflandschaft zu dieser unheiligen Allianz, die auch von der insoweit unverdächtigen Frankfurter Allgemeine in ihrer Ausgabe vom 05.06.2010 schlicht als Kartell bezeichnet wurde.

Dabei hat sich überall wo Fachgewerkschaften entstanden sind gezeigt, dass sich alle aus der Gewerkschafts- und Tarifkonkurrenz ergebenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen mit den bisherigen gesetzlichen Regelungen und vor allem ohne Inanspruchnahme des von der Rechtslehre bereits seit längerem als verfassungswidrig erkannten Grundsatzes der Tarifeinheit lösen lassen. Entsprechend unaufgeregt wird diese Frage auch unter Tarifexperten und Rechtsgelehrten behandelt. Viele Experten begrüßen ganz im Gegenteil den sich verstärkenden Wettbewerb unter den Gewerkschaften, bedeutet er doch nicht weniger als eine Einschränkung des einstigen nirgends festgeschriebenen Rechtssetzungsmonopols (in Form des Abschlusses von Tarifverträgen) der DGB-Gewerkschaften in diesem Bereich. Diese sind schließlich nach dem Willen des Verfassungsgebers keine alleinigen staatsvertretenden Ordnungsmächte, so dass dem DGB insoweit keinerlei Sonderstellung zukommen kann. Er ist nicht befugt, für die Gewerkschaften im Ganzen zu sprechen, wie aus aktuellem Anlass in verschiedenen Medien der Eindruck erzeugt worden ist. Er spricht und handelt nur für sich und seine Mitgliedsverbände. Die Gewerkschaftskonkurrenz hat die Gewerkschaftsarbeit für die Arbeitnehmer in Deutschland allgemein wieder attraktiver gemacht. Was wiederum den Arbeitgebern möglicherweise nicht wirklich gefallen mag.     

Wenn es trotzdem zu dem von den Arbeitgebern und dem DGB vorgeschlagenen Gesetz käme, wäre es für neue Berufsgewerkschaften praktisch unmöglich, überhaupt einen tarifpolitischen Einfluss zu erlangen. Denn solange die Tarifverträge der Großen laufen, dürften die Kleinen nicht streiken. Eine Gewerkschaft ohne Handlungsmöglichkeiten hat es aber naturgemäß schwer, Mitglieder zu werben, so das Kalkül des DGB. Aber eine solche gesetzliche Regelung wäre vor dem Hintergrund der Koalitionsfreiheit nicht nur ganz offensichtlich verfassungswidrig, sie ist aus Sicht der beiden vorgenannten Protagonisten auch zu kurz gedacht. Denn es gibt mittlerweile bereits zahlreiche Bereiche, in denen die Fachgewerkschaften mehr Mitglieder im Betrieb aufweisen können, als die traditionellen Großgewerkschaften. Dies ist zum Beispiel gerade im Bereich der Flugbetriebe seit Jahren der Fall. Dort würden dann nach dem neuen Gesetzesvorschlag die Tarifverträge der Fachgewerkschaften vorgehen. Und noch eine wichtige Frage lassen die Herren Hundt und Sommer bei ihrem Vorstoß offen: Bisher war es eine gute und bewährte Übung der Gewerkschaften, gerade auch gegenüber den Arbeitgebern die eigenen Mitgliederzahlen nicht im Detail aufzudecken. Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter  nicht nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Soll jetzt der Gesetzesvorschlag aufgrund eines völlig fehlgeleiteten Konkurrenz- und Besitzwahrungsdenkens des DGB dazu führen, dass gerade dies zukünftig nötig werden wird? Und wie kann eine Gewerkschaft ihre Mitgliederzahlen nachweisen? Etwa durch konkrete und namentliche Benennung der Mitglieder? Die Einschaltung eines Notars sei hier die Lösung, so der BDA und der DGB gegenüber der Presse. Armes Deutschland! Hiervor können die DGB-Gewerkschaften nur gewarnt werden. Die Ohnmacht der traditionellen Gewerkschaften im Konkurrenzkampf mit den neuen Sparten- und Fachgewerkschaften darf nicht dazu führen, diesen und die Tarifkonkurrenz auszuschließen. Sie darf vor allem aber nicht dazu führen, dass die Arbeitnehmerinteressen wieder einmal zugunsten des Machterhalts von Verbänden und deren Funktionäre hinten runter fallen. Wettbewerb belebt, auch hier, nur das Geschäft. Der DGB sollte sich zusammen mit seinen Mitgliedsgewerkschaften besser überlegen, wie er eine gute Tarifpolitik für die Interessen der Arbeitnehmer bewerkstelligen kann, dann lösen sich seine Probleme mit den Mitgliedern und den Fachgewerkschaften auch ohne Hilfestellung des Gesetzgebers ganz von alleine. Alles andere käme einem Offenbarungseid der DGB-Gewerkschaften gleich. Mitglieder sind immer dort organisiert, wo sie sich am besten vertreten fühlen und jede Gewerkschaft mit Mitgliedern hat aufgrund der in der Verfassung festgeschriebenen Koalitionsfreiheit das Recht, für diese im Rahmen ihrer Mächtigkeit Tarifverträge abzuschließen. Ein Bedarf an einer Gesetzesänderung besteht daher nicht.   

Joachim Müller
Tarifpolitik und Recht