Positionspapier zu Flugeinsätzen in den Irak Drucken

Sowohl die Deutsche Lufthansa als auch die Air Berlin planen aktuell die Aufnahme regelmäßiger Flüge in den Irak. Als Berufsverband der Kabinenbesatzungen in Deutschland nehmen wir die Sicherheit der Passagiere und auch der Besatzungen sehr ernst. Diese Sicherheit ist bei den Flügen in den Irak aus folgenden Gründen nicht gewährleistet

  • Für den Irak gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, mit der das außergewöhnliche Risiko für dieses Land unabhängig von gewissen Abstufungen nach der jeweiligen Region hervor gehoben wird;
  • Im irakischen Luftraum findet sich eine außergewöhnlich hohe Präsenz an Militärflugzeugen einschließlich unbemannter und ferngesteuerter Fluggeräte. Die ursprünglich zur Verbesserung der Radarüberwachung vorgesehenen AWACS-Flugzeuge der NATO befinden sich derzeit nicht vor Ort;
  • Zivile Flugzeuge sind durch im Irak verbreitete tragbare Boden-Luft-Raketen bedroht und verfügen über keinerlei Abwehrsysteme. Selbst die Bundeswehr nutzt bei ihren Flügen in den Irak ausschließlich Fluggerät mit Eigenschutzausstattung. Seit dem Beinahe-Absturz eines DHL Airbus A300 vor Jahren aufgrund eines Raketentreffers hat sich die Sicherheitslage insoweit nicht verbessert;
  • Mit dem Vorliegen der oben genannten Reisewarnung gehen Einschränkungen auch im individuellen Versicherungsschutz von Besatzungsmitgliedern einher.
  • Arbeitgeber sind aufgrund arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften gegenüber ihren Mitarbeitern zur Fürsorge verpflichtet; ihrem Weisungsrecht sind bei zusätzlichen Gefahren für Leib und Leben klare Grenzen gesetzt. 

Die Personalvertretung der Air Berlin hat die Irak-Einsätze gegenüber dem Arbeitgeber abgelehnt, hier wird jetzt letztendlich eine Einigungsstelle entscheiden müssen. Bei der Austrian Airlines, die bereits nach Erbil operiert, existiert eine Freiwilligenregelung.

Auch die UFO und die Lufthansa-Personalvertretung steht den geplanten Irakeinsätzen aus den vorgenannten Gründen ablehnend gegenüber, die Letztere wird im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte alles unternehmen, was eine aus unserer Sicht völlig unnötige Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen verhindern kann. Eine Mindestanforderung ist in diesem Zusammenhang eine Freiwilligenregelung. Niemand soll gegen seinen Willen den erheblichen Gefahren eines Irak-Umlaufes ausgesetzt werden. Noch besser wäre es, wenn solche Einsätze, die für die Luftverkehrsgesellschaften auch wirtschaftlich kaum eine die Risiken rechtfertigende Bedeutung haben, ganz verhindert werden könnten.

Bitte wendet Euch in Zweifelsfällen an Eure Personalvertretung oder aber an die UFO-Rechtsabteilung.

Wir werden Euch weiter über den Fortgang dieser Angelegenheit informieren.

Unabhängige Flugbegleiter Organisation UFO e.V.