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LH Tarifvertrag Übergangsversorgung ergänzt |
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Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter der Lufthansa nicht länger Hindernis bei der Einstellung älterer Mitarbeiter In der Vergangenheit hat die Lufthansa die Nichteinstellung älterer Kolleginnen und Kollegen ab dem vierzigsten Lebensjahr in der Kabine - auch vor den zuständigen Arbeitsgerichten - gerne mit deren Nichtvereinbarkeit mit den Regelungen des Tarifvertrages Übergangsversorgung Kabine begründet. Der Grund hierfür lag aus der Sicht der Lufthansa in den im Falle des Eintretens einer Fluguntauglichkeit nach dem 45. Lebensjahr überproportionalen Ansprüche der Vorgenannten gemäß den Regelungen in § 8 Absatz 3 Tarifvertrag Übergangsversorgung.
Am vergangenen Freitag wurde nunmehr eine bereits seit Wochen erwartete und vorbereitete tarifliche Vereinbarung zwischen der UFO und der Lufthansa unterzeichnet, mit der die bisherige Protokollnotiz II Abs. 2 des Tarifvertrages Übergangsversorgung für Flugbegleiter um einen dritten Absatz ergänzt wird. Dieser regelt, dass für alle Flugbegleiter, die nach dem 02.07.2010 eingestellt werden, bezüglich der Inanspruchnahme der Übergangsversorgung eine vom Einstellungsalter unabhängige Wartezeit von 60 Monaten gilt, ohne in die Regelungen des Tarifvertrages Übergangsversorgung im Übrigen einzugreifen.
Damit ist sichergestellt, dass die Lufthansa zukünftig auch über vierzigjährige Bewerber in der Kabine ohne die oben angeführten Bedenken einstellen kann und hoffentlich auch einstellen wird.
Joachim Müller Tarifpolitik und Recht |